Landesstraßen im Raum Lehrte: Wie ist der aktuelle Stand der Sanierungsplanungen?
Anfrage der Abgeordneten Heike Koehler (CDU), eingegangen am 10.10.2025 - Drs. 19/8681, an die Staatskanzlei übersandt am 15.10.2025
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Bauen namens der Landesregierung vom 12.11.2025
Vorbemerkung der Abgeordneten
Mehrere Landesstraßen im Raum Lehrte befinden sich laut Auskünften aus der Region in einem schlechten baulichen Zustand. Betroffen seien insbesondere die Landesstraßen L 385 im Bereich „Am Rehwinkel“ sowie die L 412 und L 413 in Sievershausen. Die Stadt Lehrte sowie Anwohnerinnen und Anwohner weisen auf bestehende Sicherheitsrisiken hin. Nach Angaben der Landesstraßenbaubehörde Niedersachsen befinden sich entsprechende Sanierungsplanungen in Vorbereitung; ein konkreter Umsetzungstermin sei demnach erst mittelfristig vorgesehen, teilweise mit einem Zeithorizont von bis zu fünf Jahren.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Landesregierung misst der Landesstraßeninfrastruktur eine zentrale Bedeutung für die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger sowie für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes bei. Der finanzielle Handlungsspielraum für den Erhalt der Infrastruktur ergibt sich jedoch aus den im Haushaltsplan festgelegten Rahmenbedingungen. Im Haushaltsjahr 2025 konnten für die Erhaltung der Landesstraßen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Mit breiter Unterstützung wurde der bereits im Jahr 2024 erhöhte Landesstraßenbauplafond von 109,5 Mio. Euro auch für 2025 fortgeführt. Zudem sieht die Mittelfristige Finanzplanung des Landes eine Verstetigung dieses Ansatzes in den Folgejahren vor, was allen Beteiligten verlässliche Planungssicherheit bietet. Darüber hinaus stellt die Landesregierung über das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SIVK) des Bundes in den kommenden zehn Jahren 500 Mio. Euro zusätzlich für die Landesstraßen zur Verfügung. Trotz dieser verbesserten finanziellen Ausstattung bleibt der Erhaltungszustand der Landesstraßeninfrastruktur eine Herausforderung, die weiterhin eine gezielte Prioritätensetzung erfordert.
1. Wie stellt sich der aktuelle Planungs- und Umsetzungsstand für etwaige Sanierungsmaßnahmen der L 385 im Bereich „Am Rehwinkel“ dar (Stichwort: „Unfallschwerpunkt“)?
Antwort: Bei dem Knotenpunkt der Landesstraße 385 mit der Kreisstraße 122 „Am Rehwinkel“ im Bereich von Ahlten handelt es sich um eine unfallauffällige Einmündung, die seitens der zuständigen Unfallkommission behandelt wird. Vor diesem Hintergrund sind durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLBStV) bereits Maßnahmen in Form von Markierungs- und Beschilderungsarbeiten umgesetzt worden. Es ist durch die Umsetzung dieser Maßnahmen ein Rückgang des Unfallgeschehens in den letzten Jahren zu erkennen. Es handelt sich jedoch trotzdem weiterhin um eine Unfallhäufungsstelle. Im direkten Zusammenhang ist ein weiterer Knotenpunkt der B 65/L 385 auffällig. Dieser Bereich war jedoch in 2024 nicht als sogenannte Unfallhäufungsstelle identifiziert. Die Unfallkommission hat auf ihrer letzten Sitzung den Beschluss gefasst, beide Einmündungen weiterhin zu beobachten. Für beide Knotenpunkte sind aus technischer Sicht Verbesserungsmöglichkeiten denkbar. Bei planerischen Überlegungen muss jedoch der gesamte Streckenzug betrachtet werden, da er einen schmalen Straßenquerschnitt mit einer hohen Verkehrsbelastung aufweist. Im Frühjahr 2025 haben Vermessungsarbeiten stattgefunden. Der regionale Geschäftsbereich Hannover hat mit der planerischen Bearbeitung begonnen. Aktuell wird ein Variantenvergleich ausgearbeitet. Erste Ergebnisse liegen voraussichtlich im Frühjahr 2026 vor.
2. Für welches Jahr ist nach derzeitigem Stand der Planungen der Beginn der Bauarbeiten an der L 385 gegebenenfalls vorgesehen?
Antwort: Zum Beginn einer möglichen Umsetzung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Es sind zunächst die Ergebnisse der Planung abzuwarten.
3. Welche vorbereitenden Schritte (z. B. Vermessungen, Ausschreibungen, Vorentwürfe) wurden für die L 412 und L 413 bislang gegebenenfalls durchgeführt bzw. abgeschlossen?
Antwort: Für die geplante Erhaltungsmaßnahme im Zuge der L 412, Arpke–Sievershausen und die Maßnahme im Zuge der L 413, Ortsdurchfahrt Hämelerwald liegen Kampfmittel- und Baugrundauswertungen im regionalen Geschäftsbereich Hannover vor.
4. Zu welchem Zeitpunkt ist nach Einschätzung der Landesregierung gegebenenfalls mit dem Beginn der baulichen Umsetzung der Sanierung der L 412 und L 413 in Sievershausen zu rechnen?
Antwort: Der regionale Geschäftsbereich Hannover hat aufgrund des Fahrbahnzustandes den Bedarf für eine Erhaltungsmaßnahme im Zuge der L 412, Arpke–Sievershausen zur Aufnahme in ein zukünftiges Jahresbauprogramm benannt. Eine weitere Maßnahme betrifft die Ortsdurchfahrt Hämelerwald im Zuge der L 413. Vor dem Hintergrund der unter Frage 5 dargestellten Vorgehensweise steht ein genauer Beginn der baulichen Umsetzung der beiden v. g. Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
5. Nach welchen objektiven Kriterien und Bewertungsmaßstäben erstellt die Landesregierung gegebenenfalls Priorisierungslisten für die Sanierung von Landesstraßen?
Antwort: Zur Bewertung und objektiven Betrachtung des gesamten Landesstraßennetzes wird im 5-JahresTurnus eine Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) durchgeführt. Die letzte ZEB erfolgte im Jahr 2020 und ist die Basis für die aktuelle Priorisierung der Bauvorhaben. Generell berücksichtigt die Priorisierung der Erhaltungsmaßnahmen, neben dem jeweils aktuellen Fahrbahnzustand, u. a. die verkehrliche Bedeutung in Bezug auf den Wirtschafts- und Schwerverkehr sowie die generelle Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit eines Straßenabschnittes. Hinsichtlich der Aufnahme in ein Jahresbauprogramm unterziehen sich die Maßnahmen einer einheitlichen Bewertung und einem Abgleich mit allen anderen dringlichen Maßnahmen in Niedersachsen. Innerhalb des jährlich vorgegebenen Investitionsbudgets für Landesstraßen (siehe auch die Vorbemerkung) erfolgt eine fachliche Maßnahmenauswahl, bei der die Sicherheit und Verfügbarkeit der Landesstraßeninfrastruktur im Vordergrund stehen. Der finanzielle Rahmen wird dabei vom Haushaltsplan, welcher das Ergebnis von politischen Abwägungsprozessen und parlamentarischen Entscheidungen im Zuge des Haushaltsaufstellungsverfahrens ist, gesetzt.
6. Welche Platzierung nehmen gegebenenfalls die L 385, L 412 und L 413 aktuell jeweils auf der etwaigen Prioritätenliste ein?
Antwort: Die Landesstraßen L 385, L 412, L 413 haben einen mit vielen Streckenabschnitten vergleichbaren Erhaltungszustand, so dass sich diese nicht besonders herausheben. Die Maßnahme der Fahrbahnerhaltung im Zuge der L 413, Ortsdurchfahrt Hämelerwald nimmt aufgrund der geplanten Ansiedlung vom Wirtschaftsbetrieb McCain in Mehrum im regionalen Geschäftsbereich Hannover eine hohe Bedeutung ein.
7. Wie hoch beziffert sich gegebenenfalls der derzeitige Sanierungsstau bei den Landesstraßen in Niedersachsen in Millionen Euro?
Antwort: Der aktuelle Sanierungsbedarf bemisst sich anhand des ermittelten Fahrbahnzustandes. Die Ergebnisse der ZEB 2020 weisen auf einer Streckenlänge von rund 20 % des Gesamtstreckennetzes mit einer Länge von 8 000 km Landesstraßen die Notwendigkeit von Erhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen aus. Der Landesrechnungshof ermittelte für das Jahr 2024 als Mindestansatz für den Erhalt der Landesstraßeninfrastruktur (Straßen, Brücken und Radwege) 117 Mio. Euro, um den Zustand auf dem derzeitigen Niveau zu erhalten (Jahresbericht 2024, Seite 66).
8. Welche Mittel stehen dem Land Niedersachsen gegebenenfalls im Jahr 2025 sowie in Folgejahren aus Bundesprogrammen für den Landesstraßenbau zur Verfügung?
Antwort: Aus dem SIVK sollen im Haushaltsjahr 2026 und in den Folgejahren für die Erhaltung und den Ersatzneubau von Brücken sowie die Erhaltung von Fahrbahnen zusätzlich zum Landesstraßenbauplafond jährlich eine Summe in Höhe von 42,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden.
9. Inwieweit ist gegebenenfalls eine Aufstockung bzw. Kofinanzierung dieser Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes zulässig und vorgesehen?
Antwort: Mit dem Landesstraßenbauplafond stehen im Landeshaushalt weiterhin 109,5 Mio. Euro für diese Aufgaben zur Verfügung. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
10. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse hinsichtlich der Verkehrssicherheit auf den Streckenabschnitten der L 385, L 412 und L 413 vor (z. B. Unfallstatistiken, Tempolimits) vor? Falls ja, welche?
Antwort: Zur L 385 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Landesstraßen 412 und 413 in Sievershausen sind nach Kenntnisstand der NLBStV unfallunauffällig. Vor dem Hintergrund von auftretenden Fahrbahnschäden wurde auf den Streckenabschnitten der L 412 und der L 413 in Sievershauen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h reduziert.
11. Welche Rückmeldungen oder Hinweise haben gegebenenfalls Kommunen, insbesondere die Stadt Lehrte, in den vergangenen fünf Jahren zu diesen Streckenabschnitten an das Land übermittelt?
Antwort: Die Stadt Lehrte und die Gemeinde Sievershausen weisen auf die erneuerungsbedürftigen Streckenabschnitte hin. Die NLBStV steht in einem regelmäßigen Austausch mit der Stadt Lehrte und der Gemeinde Sievershausen und hat erläutert, dass sich die Projekte in einen landesweiten Bedarf einreihen. Eine verlässliche Aussage zur möglichen Umsetzung der Erhaltungsmaßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.
12. Welche Einschätzung hat die Landesregierung gegebenenfalls zu der Einrichtung von Tempo-10-Zonen auf einzelnen Streckenabschnitten?
Antwort: Es handelt sich bei den genannten Strecken nicht um „Tempo-10-Zonen“. Es gibt durch Straßenschäden bedingte punktuelle und temporäre Geschwindigkeitsbegrenzungen. Diese dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Die Streckenabschnitte werden bei der Gesamtbetrachtung und -bewertung über Niedersachsen gewürdigt. Das erklärte Ziel ist es, diese Beschränkungen nach Durchführung einer Erhaltungsmaßnahme zeitnah zurückzunehmen. Die Landesregierung ist bestrebt, derartige Einschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren und wenn möglich, gar nicht erst entstehen zu lassen.
13. Ergreift die Landesregierung Maßnahmen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen städtischen und ländlichen Regionen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur zu gewährleisten? Falls ja, welche?
Antwort: Ja, mithilfe der beschriebenen Bedarfsanalyse wird im Rahmen des zur Verfügung stehenden Haushaltsbudgets versucht, eine ausgewogene und bedarfsgerechte Verteilung der Sanierungsprojekte über das ganze Land Niedersachsen und damit auch eine ausgewogene Verteilung zwischen städtischen und ländlichen Regionen sicherzustellen.
14. Beabsichtigt die Landesregierung gegebenenfalls sicherzustellen, dass insbesondere strukturschwächere Räume wie der Raum Lehrte bzw. die Region Hannover beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur nicht benachteiligt werden? Falls ja, wie?
Antwort: Die Region Hannover und der „Raum Lehrte“ werden in Bezug auf den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, wie in der Antwort zu Frage 13 beschrieben, gleichrangig behandelt.
Die Kleine Anfrage finden Sie auch im NILAS (Niedersächsische Landtagsdokumentationssystem).