Rekordzahlen bei der Opferhilfe in Niedersachsen - wie reagiert die Landesregierung?
Anfrage der Abgeordneten Heike Koehler (CDU), eingegangen am 17.12.2025 - Drs. 19/9434, an die Staatskanzlei übersandt am 22.12.2025 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 02.02.2026
Vorbemerkung der Abgeordneten
Medienberichten zufolge suchen immer mehr Betroffene von Straftaten in Niedersachsen Unterstützung bei der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen. Wie berichtet wurde, haben im Jahr 2024 fast 2 940 Menschen Hilfe in Anspruch genommen. Dies ist ein neuer Höchststand. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Ratsuchenden erneut gestiegen. Besonders häufig wenden sich Betroffene nach Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie gegen die körperliche Unversehrtheit an die Opferhilfe. Über 80 % der Hilfesuchenden sind Frauen, zudem nimmt der Anteil junger Menschen weiter zu. Im Jahr 2024 wurden mehr als 200 Kinder sowie nahezu 250 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 20 Jahren betreut.
https://www.opferhilfe.niedersachsen.de/nano.cms/jahresberichte
https://www.opferhilfe.niedersachsen.de/nano.cms/jahresberichte, Jahresbericht 2024
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Stiftung Opferhilfe spielt eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung von Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind. Dabei berücksichtigt sie auch spezifische Bedarfe, etwa von Frauen und jungen Menschen, und leistet insofern passgenaue Beratungsangebote. Niedersachsen verfügt bereits jetzt über ein flächendeckendes Netz an Beratungsstellen, Krisen- und Schutzeinrichtungen für Opfer von Straftaten. Ziel Niedersachsens ist es, die weitere Umsetzung der in der Istanbul-Konvention sowie in weiteren Rechtsvorschriften definierten Rechte und Anforderungen zu gestalten und dabei kontinuierlich zu stärken. Bereits der Koalitionsvertrag sieht vor, die bestehenden Unterstützungsstrukturen der Opferhilfe weiter zu stärken, Zugänge zu erleichtern und Betroffene frühzeitig zu erreichen. Daher wird die Förderung der Stiftung Opferhilfe konsequent fortgeführt, wobei der Schwerpunkt auf bedarfsgerechten, barrierefreien Angeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene liegt. Die steigende Zahl der Hilfesuchenden spiegelt auch das wachsende Bewusstsein der Gesellschaft wider, dass eine Unterstützung von Verletzten nach einer Straftat unabdingbar ist. Die Differenzierung nach Deliktsbereichen - wie häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt und digitale Gewalt - belegt, dass es sich um vielschichtige Herausforderungen handelt, die gezielte Maßnahmen und Ressourcen erfordern.
1. Wie haben sich die Fallzahlen der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen in den letzten fünf Jahren entwickelt, insgesamt sowie differenziert nach Deliktsbereichen (insbesondere häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung und digitale Gewalt)?

Das Deliktsfeld der digitalen Gewalt wird erst seit dem 01.01.2026 statistisch erfasst.
2. Wie bewertet die Landesregierung den Anstieg im Jahr 2024 im Hinblick auf die bestehenden personellen und strukturellen Kapazitäten der Opferhilfeeinrichtungen?
Antwort: Die Landesregierung betrachtet die steigenden Zahlen bei der Inanspruchnahme der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen im Jahr 2024 als ein komplexes Phänomen, das einer differenzierten Interpretation bedarf. Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielschichtig und stehen in einem engen Zusammenhang. Es lässt sich feststellen, dass der Anstieg sowohl auf eine erwünschte Hellfeldvergrößerung als auch auf ein verändertes Anzeigeverhalten zurückzuführen ist. Gerade das Thema häusliche Gewalt und damit zusammenhängende Straftaten hat inzwischen eine erhöhte gesellschaftliche Aufmerksamkeit erfahren. Diese gestiegene Sensibilisierung führt zu einer höheren Bereitschaft, Vorfälle zu melden und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet jedoch nicht unbedingt eine Verschlechterung der Situation; vielmehr zeigt es, dass das Bewusstsein für diese Problematiken wächst und mehr Betroffene Unterstützung suchen. Die Landesregierung beurteilt die Versorgung der Opfer durch die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen grundsätzlich positiv und erkennt die Bedeutung der professionellen Opferunterstützung an. Insbesondere die Opferhilfebüros spielen eine zentrale Rolle bei der Erstversorgung und Beratung von Betroffenen unmittelbar nach einer Straftat. Diese Einrichtungen sind entscheidend für die schnelle Identifizierung der individuellen Bedarfslagen und die Vermittlung von spezialisierten Beratungsstellen oder Anschlussleistungen, wie etwa zu Psychotherapeuten. Gleichzeitig sieht die Landesregierung die kontinuierlich steigende Zahl der Hilfesuchenden als Herausforderung für die Kapazitäten der Opferhilfebüros. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die personellen und strukturellen Ressourcen der Opferhilfeeinrichtungen zu überprüfen, um eine hochwertige Beratung sicherzustellen. Besonders die Erreichbarkeit der Stiftung für Verletzte von Straftaten, insbesondere für besonders vulnerable Gruppen muss gewährleistet sein. Die Landesregierung betrachtet die Arbeit der Opferhilfebüros als essenziell. Daher ist es unabdingbar, die Strukturen kontinuierlich anzupassen und gegebenenfalls zu stärken, um eine umfassende Betreuung der Hilfesuchenden zu gewährleisten, die den Anforderungen in verschiedenen Situationen, insbesondere in Krisensituationen, gerecht wird. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Maßnahmen initiiert, darunter die Stärkung von Qualifikation und Kooperation durch Fort- und Weiterbildung sowie die enge Zusammenarbeit mit Polizei, Justiz, Schulen und dem übrigen Hilfesystem. Auch strukturelle Verbesserungen, wie der Ausbau digitaler Angebote, wurden umgesetzt. Ein kontinuierliches Monitoring soll zusätzlich Transparenz schaffen. Das Ziel bleibt, zeitnahen, qualitativ hochwertigen Beistand zu gewährleisten und eine stabile personelle Basis sowie belastbare Strukturen auch bei weiter steigender Nachfrage sicherzustellen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
3. Wie stellt sich die aktuelle Personalausstattung der Opferhilfe in Niedersachsen dar, insbesondere in Relation zu steigenden Neu- und Altfällen, und hält die Landesregierung diese Ausstattung für ausreichend?
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Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung gegebenenfalls, um die Opferhilfe in Niedersachsen personell, finanziell und organisatorisch zu stärken?
Antwort: Die Landesregierung hat mehrere ineinandergreifende und aufeinander abgestimmte Maßnahmen initiiert, um die Möglichkeiten der Opferunterstützung in Niedersachsen insgesamt zu stärken, zu verankern und auszubauen. Hierzu gehört der Aufbau einer im Justizministerium angesiedelten zentralen Fachstelle gegen digitale Gewalt. Diese Fachstelle sorgt von Beginn an dafür, dass von bildbasierter sexualisierter Gewalt Betroffene niedrigschwellig Zugang zu Informations- und Unterstützungsangeboten erhalten. Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen hat sich maßgeblich bei der Errichtung dieser Beratungsstruktur eingebracht und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits im Jahr 2025 entsprechend qualifiziert. Mit Blick auf eine dauerhafte Verankerung dieses Handlungsfeldes wird die Stiftung im Jubiläumsjahr 2026 einen inhaltlichen Schwerpunkt auf digitale Gewalt legen, u. a. durch die Durchführung eines Fachtags, eines Spendenmarathons, eine intensivierte Öffentlichkeitsarbeit sowie den Ausbau der Onlineberatung. Im Bereich der psychosozialen Prozessbegleitung ist ein flächendeckender, modellhaft erprobter Ansatz etabliert worden. Zum Ende des Jahres 2025 zählte das Landesjustizportal 50 fachlich qualifizierte Prozessbegleiterinnen und -begleiter (25 bei der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen und 25 bei freien Trägern) nach niedersächsischen Qualitätsstandards. Niedersachsen hat darüber hinaus als erstes Bundesland die Ausweitung dieser Prozessbegleitung auf Gewaltschutzverfahren - zunächst als Modellprojekt im Jahr 2026 - gestartet, initiiert vom Justizministerium. In diesem Zusammenhang arbeiten die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen und freie Träger eng zusammen, um Betroffene von häuslicher Gewalt, Stalking und weiteren Gewaltformen während des gesamten Gerichtsverfahrens zu begleiten, zu informieren und in Netzwerke zu integrieren; Ziel ist es, emotionale Stabilität zu fördern, sekundäre Viktimisierung zu vermeiden und Selbstbestimmung zu stärken. Das Modellprojekt wird im Jahr 2026 in den Amtsgerichtsbezirken Oldenburg und Hannover pilotiert und dient der Erprobung der Umsetzung nach dem Gewaltschutzgesetz. Die Umsetzung und Evaluation erfolgen durch eine eigens im Niedersächsischen Justizministerium eingerichtete Projektgruppe in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Gerichten und Opferschutzeinrichtungen; die Ergebnisse der Evaluation sollen die Grundlage für eine landesweite Ausweitung des Angebots und gegebenenfalls eine Bundesinitiative bilden. In organisatorischer Hinsicht wird derzeit in Anknüpfung an die Empfehlung einer internen Arbeitsgruppe der Stiftung Opferhilfe „Bessere Erreichbarkeit im ländlichen Raum“ geprüft, ein zusätzliches Büro einzurichten, um das Angebot der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen auch in der Fläche dauerhaft verfügbar zu halten. Zentrales Ziel ist die unmittelbare Erreichbarkeit der Opferhelferinnen und Opferhelfer für bedürftige Opfer, sodass zeitnahe und gleichberechtigte Hilfeleistungen unabhängig vom Wohnort der Betroffenen möglich sind. Finanziell erhält die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen eine beständige Unterstützung aus dem Landeshaushalt: Zur Errichtung der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen stellte das Land Niedersachsen zunächst ein Stiftungskapital in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung. Darüber hinaus wurden in den Haushaltsjahren 2001 und 2002 insgesamt 300 000 Euro als Anschubfinanzierung für finanzielle Unterstützungsleistungen zugunsten von Opfern sowie Opfereinrichtungen bereitgestellt. Seit dem Jahr 2003 finanziert sich die Stiftung - mit Ausnahme der Personalkosten - eigenständig. Den überwiegenden Teil ihrer Einnahmen erzielt die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen seitdem aus Zuweisungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie aus Spenden Dritter.
5. Wie bewertet die Landesregierung die Versorgungslage mit Frauenhäusern und sonstigen Schutz- und Unterbringungsmöglichkeiten für Betroffene häuslicher Gewalt, und welche konkreten Ausbauvorhaben bestehen gegebenenfalls?
Antwort: Mit 48 Frauenhäusern, 47 Gewaltberatungsstellen und 29 Beratungs- und Interventionsstellen existiert in Niedersachsen eine flächendeckende Infrastruktur an Frauenunterstützungseinrichtungen. In den 48 Frauenhäusern stehen aktuell rund 450 Frauen- und rund 880 Kinderplätze zur Verfügung. Die Förderung erfolgt bisher auf Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind“ vom 31.01.2022. Ziel der Landesregierung, aber auch zentrale Anforderung der Istanbul-Konvention ist, die Zahl der Frauenhausplätze an die tatsächlichen regionalen Bedarfe anzupassen. Im September 2019 wurde in Niedersachsen ein internes Online-Ampelsystem für alle 48 niedersächsischen Frauenhäuser verpflichtend eingeführt. Es zeigt tagesaktuell den Belegungsstatus sowie weitere wichtige Informationen zum Angebot der einzelnen Frauenhäuser. Wesentliches Ziel ist, neben der schnelleren Vermittlung von Plätzen an akut Hilfesuchende und der Erleichterung der Arbeit für die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser, die Ermittlung der tatsächlichen Platzbedarfe in den Regionen. Es muss keine Frau hilfesuchend abgewiesen werden, da die Mitarbeiterinnen niedersachsenweit und tagesaktuell die freien Plätze sehen können. Im Jahr 2018 wurden zur Erleichterung des Zugangs zu Frauenhäusern für Frauen mit Behinderungen einmalig eine Million Euro für den barrierereduzierenden Aus- und Umbau von Frauenhäusern zur Verfügung gestellt. Der Aus- und Umbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen in Niedersachsen erfolgte seit 2020 zudem über das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“. Niedersachsen konnte bis Ende 2024 rund 10,5 Millionen Euro Bundesmittel einwerben. Seit 2018 konnte u. a. mit diesen Mitteln die Zahl der Frauenhäuser von 41 Häusern mit 371 Frauenplätzen auf aktuell 48 mit 450 Frauenplätzen erhöht werden. Am 14.02.2025 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz - GewHG) zugestimmt. Als Basis zur Umsetzung erstellen die Bundesländer eine Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung für die notwendigen Beratungs- und Schutzkapazitäten und legen diese dem Bund erstmals zum 30.06.2029 vor.
6. Inwieweit prüft oder unterstützt die Landesregierung alternative Unterbringungskonzepte für gewaltbetroffene Frauen, etwa die Nutzung ehemaliger Hotels mit Nachtportier-Modell?
Antwort: Vor dem Hintergrund des landesweiten Online-Ampelsystems wird aktuell kein zusätzlicher Bedarf für alternative Unterbringungskonzepte gesehen, da keine hilfesuchende Frau abgewiesen werden muss.
7. Welche landesweiten Konzepte bestehen gegebenenfalls für den Umgang mit Hochrisikofällen häuslicher Gewalt, und wie werden Instrumente wie strukturierte Gefährdungseinschätzungen oder Checklisten eingesetzt und weiterentwickelt?
Antwort: Mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention hat sich die Bundesrepublik zur Bekämpfung häuslicher Gewalt verpflichtet. Die Niedersächsische Landesregierung hat am 12.03.2024 den „Aktionsplan gegen Häusliche Gewalt und zur Umsetzung der Istanbul-Konvention“ beschlossen, ressortübergreifend unter Federführung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS). Der Plan bündelt Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, stärkt Unterstützungsangebote und fördert die Sensibilisierung. Zentrale Ziele sind die engere Vernetzung aller Akteurinnen und Akteure sowie regelmäßige Evaluierungen zur Sicherstellung der Wirksamkeit. In Niedersachsen wurde zur Durchsetzung und Qualitätssteigerung der inneren Sicherheit die „Handreichung für die Polizei Niedersachsen zum Umgang mit Fällen häuslicher Gewalt“ eingeführt, die im Dezember 2022 in Kraft gesetzt wurde und u. a. mit einem standardisierten Risikomanagement, begleitet von interdisziplinären Fallkonferenzen sowie Checklisten zur Gefährdungseinschätzung, eine Optimierung erfahren hat. Die Handreichung regelt die Aufgaben der Einsatz-, Ermittlungs- und Führungskräfte und beschreibt darunter die Durchführung von Fallkonferenzen, stellt Meldeketten/Informationsflüsse sicher und verankert strukturelle Verantwortlichkeiten. Zur Operationalisierung erfolgt die polizeiliche Bearbeitung von Fällen häuslicher Gewalt durch speziell fortgebildete Kräfte. Beauftragte und Kompetenzgruppen in den Polizeidirektionen sichern Qualität und Austausch, unterstützt durch jährliche Fachaustausche des Landeskriminalamt Niedersachsen. Hochrisikofälle werden anhand strukturierter Risikoanalysen erkannt, um Gewalteskalationen zu verhindern. Grundlage ist die Danger Assessment Scale, die bei jedem Einsatz von häuslicher Gewalt angewendet wird und Faktoren wie u. a. Gewaltvorgeschichte, Trennung, Drohungen und Waffenverfügbarkeit berücksichtigt. Derzeit wird die Handreichung in einem Revisionsprozess, insbesondere im Bereich des Hochrisikomanagements sowie Maßnahmen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung, überarbeitet. Im Rahmen einer ganzheitlichen strategischen Betrachtung wird aufgrund von starken thematischen Überschneidungen mit der parallelen Arbeit der Landesarbeitsgruppe Früherkennung und Bedrohungsmanagement perspektivisch eine Vereinheitlichung des Umgangs mit Hochrisikofällen angestrebt. Entsprechend werden diese Ergebnisse sowie auch praktische Erfahrungen einbezogen und wesentliche Anpassungen in der Handreichung vorgenommen. Das zuvor Dargelegte unterstreicht die Notwendigkeit einer engen Vernetzung der Akteurinnen und Akteure sowie fundierter Kenntnisse zum Erkennen von Hochrisikofällen und zum angemessenen Umgang damit. Seit 2017 haben der Landespräventionsrat Niedersachsen mit seiner Geschäftsstelle im Niedersächsischen Justizministerium und das MS durch Fortbildungen wesentliche Impulse gesetzt, um die Umsetzung des sogenannten Osnabrücker Modells für ein interdisziplinäres Fallmanagement zu verbreiten. In den Fortbildungen erwerben die Teilnehmenden Kenntnisse im Umgang mit Gefährdungseinschätzungsinstrumenten, die Fähigkeit zur Erstellung fachlicher Beurteilungen auf dieser Grundlage sowie eine Einführung in das Fallmanagement und die Grundsätze der interinstitutionellen Zusammenarbeit; ferner werden sie befähigt, Fallkonferenzen durchzuführen und sich fachkompetent an Sicherheitsplanungen zu beteiligen.
8. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu Problemen im Umgangsrecht bei Fällen häuslicher Gewalt vor, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Schutz von Betroffenen - insbesondere von Kindern - in diesen Verfahren sicherzustellen?
Antwort: Der Schutz von Kindern vor Gefahren für ihr Wohl ist primär Aufgabe der Eltern (Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz); zugleich hat der Staat über die Kinder- und Jugendhilfe ein Wächteramt. Die Jugendämter der Kommunen nehmen ihre Aufgaben nach dem SGB VIII wahr und haben den Auftrag, junge Menschen zu fördern, Eltern zu beraten und Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen (§ 1 SGB VIII). Bei Hinweisen auf problematische Erziehungsbedingungen beraten die Jugendämter die Eltern und bieten Hilfen an (§§ 27 ff. SGB VIII). Liegen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor, erfolgt eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte. Dabei sollen Kinder und Jugendliche sowie ihre Erziehungsberechtigten einbezogen werden, sofern der Schutz des Kindes oder des Jugendlichen dadurch nicht gefährdet wird. Reichen Hilfen nicht aus oder wirken die Erziehungsberechtigten nicht mit, hat das Jugendamt das Familiengericht anzurufen. Bei dringender Gefahr kann eine Inobhutnahme erfolgen (§ 42 SGB VIII). Jugendämter werden aufgrund ihres Auftrags, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, und ihrer Funktion als staatliches Wächteramt regelmäßig von der Polizei über Einsätze wegen häuslicher Gewalt informiert und können so frühzeitig tätig werden. In diesem Zusammenhang sind die altersgerechte Information und Beteiligung der Kinder und Jugendlichen sowie die Klärung von Schutz- und Umgangsfragen von zentraler Bedeutung. Kinder und Jugendliche haben zudem Anspruch darauf, sich auch ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten zwecks Beratung an das Jugendamt zu wenden (§ 8 SGB VIII) „solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde“.
Eine bundesweite Repräsentativerhebung des BMFSFJ stellte fest, dass es in Fällen von häuslicher Partnergewalt auch nach einer Trennung im Rahmen von Umgangskontakten zu Gewalthandlungen kommen kann. 10 % bis 40 % der befragten von Gewalt betroffenen Frauen gaben in der Erhebung an, im Rahmen von Umgangs- und Besuchskontakten körperlichen Angriffen ausgesetzt gewesen zu sein (vgl. Müller & Schröttle 2004, S. 290 ff.). Den niedersächsischen Familiengerichten ist die Problematik bekannt, sie wird auch in Fortbildungen für Familienrichter/innen aufgegriffen. Sofern das Familiengericht davon überzeugt ist, dass durch Umgangskontakte eine Gefahr für das Wohl der Kinder besteht, können diese eingeschränkt, nur noch begleitet zugelassen oder komplett ausgeschlossen werden. Sofern das Familiengericht zu der Einschätzung kommt, dass durch Umgangskontakte der Kinder eine Gefahr für den (ehemals) von häuslicher Gewalt betroffenen Elternteil besteht, der Erhalt der Bindung der Kinder zum umgangsberechtigten Elternteil jedoch schützenswert ist, kann versucht werden, das Aufeinandertreffen der Elternteile zu vermeiden, auf freiwilliger Basis im Wege eines Vergleichsschlusses eine Begleitung der Kindesübergaben zu erreichen oder anderweitige Schutzmaßnahmen zu installieren. Für eventuelle Änderungen der Vorschriften zum Umgangsrecht im BGB besteht eine Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers.
vgl. Handreichung für die Polizei zum Umgang mit häuslicher Gewalt - III. Auflage / aktualisierte Fassung
vgl. S. Weber: Kinder und Jugendliche als Mitbetroffene von Gewalt in Paarbeziehungen - Wie Jugendämter ihren Schutzauftrag wahrnehmen (können), JAmt 2025, 343
Die Kleine Anfrage finden Sie auch im NILAS (Niedersächsische Landtagsdokumentationssystem).