Heike Koehler

Schließung der ärztlichen Bereitschaftspraxis in Lehrte

Kleine Anfrage - Drucksache 19/9476

Anfrage der Abgeordneten Heike Koehler (CDU), eingegangen am 09.12.2025 - Drs. 19/9247, an die Staatskanzlei übersandt am 09.12.2025

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 23.12.2025

Vorbemerkung der Abgeordneten

Mit Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) vom 27. Oktober 2025 wurde angekündigt, dass die ärztliche Bereitschaftspraxis in Lehrte zu Ende November 2025 geschlossen werden soll. Diese Entscheidung steht im zeitlichen Zusammenhang mit der zuvor erfolgten Schließung des Lehrter Krankenhauses und verändert nach Einschätzung von Experten die Struktur der medizinischen Versorgung im Osten der Region Hannover. Zu Jahresbeginn hatten öffentliche Aussagen - unter Einbeziehung des zuständigen Ministeriums - die Fortführung der Bereitschaftspraxis bis zur vollständigen Inbetriebnahme des Regionalen Gesundheitszentrums (RGZ) bestätigt. Nach Angaben der örtlichen SPD-Landtagsabgeordneten sollte die bestehende Vereinbarung unverändert gelten; dies wurde auch in der Medienberichterstattung so wiedergegeben. Zudem erschienen in sozialen Medien Beiträge, in denen der Fortbestand der Bereitschaftspraxis bis zur Eröffnung des Regionalen Gesundheitszentrums dargestellt wurde.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Sicherstellung einer wohnortnahen und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung und Notfallversorgung in Niedersachsen hat für die Landesregierung höchste Priorität. Sie ist im kontinuierlichen Austausch mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren, so auch mit den Trägern der Selbstverwaltung. Für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung sowie des Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechzeiten sind das gemäß § 75 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) die Kassenärztlichen Vereinigungen, hier die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN). Die KVN ist nicht verpflichtet, die Landesregierung über Schließungen von Bereitschaftsdienstpraxen zu informieren. Die Landesregierung hat als Rechtsaufsicht nur dann Eingriffsmöglichkeiten in die Planungen der KVN, wenn es sich um einen Rechtsverstoß handelt. Ein solcher liegt bei der Schließung der Bereitschaftsdienstpraxis in Lehrte nicht vor. Die Landesregierung sieht die Notfallversorgung in Lehrte aktuell nicht gefährdet, da nahegelegene Bereitschaftsdienstpraxen in Hannover und Großburgwedel genutzt werden können und zusätzlich durch die KVN im Jahr 2025 das Angebot telemedizinischer Versorgung unter der Rufnummer 116 117 sehr erfolgreich ausgebaut wurde. Mehr als 70 % der Anliegen können nach ersten Auswertungen durch zugeschaltete Ärztinnen und Ärzte mit geringer Wartezeit abschließend bearbeitet werden. Solche neuen Versorgungswege sind aus Sicht der Landesregierung vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels zukunftsweisend und auch Inhalt der auf Bundesebene geplanten Notfallreform. 

Zu weiteren Ausführungen der Landesregierung zum Aufbau eines RGZ und zur notfallmedizinischen Versorgung am Standort Lehrte wird auf die Antwort in der Drs. 19/8716 zu der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drs. 19/8448 sowie auf die Antwort in der Drs. 19/9397 zu der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drs. 19/8997 verwiesen.

 

1. Welche Vereinbarung zur Fortführung der ärztlichen Bereitschaftspraxis in Lehrte bestand gegebenenfalls zum Zeitpunkt der öffentlichen Aussagen zu Jahresbeginn?

Antwort: Die KVN hat Anfang 2025 kongruent mit der Planung des Klinikums Region Hannover, den Standort Lehrte zum Ende des Jahres 2025 zu schließen, die Absicht bekundet, die Bereitschaftsdienstpraxis ebenfalls zu diesem Zeitpunkt zu schließen. Gemäß § 3 Abs. 3 der Bereitschaftsdienstordnung der KVN (zuletzt geändert am 09.11.2024 mit Wirkung zum 01.01.2025) werden zentrale Bereitschaftsdienstpraxen nach Bedarf eingerichtet. Eine zentrale Bereitschaftsdienstpraxis soll hierbei grundsätzlich nur in oder an Krankenhäusern, die den Stufen der erweiterten (Stufe 2) oder umfassenden (Stufe 3) Notfallversorgung nach dem gestuften System von Notfallstrukturen an Krankenhäusern des Gemeinsamen Bundesausschusses (§ 136c Absatz 4 SGB V) zugeordnet sind, betrieben werden.

 

2. Wann und aus welchen Gründen wurde diese Vereinbarung gegebenenfalls geändert oder aufgehoben, und wer war an dieser Entscheidung beteiligt?

Antwort: Die KVN hat ihre Anfang 2025 bekundete Absicht nun mit der Schließung der Bereitschaftsdienstpraxis umgesetzt. Dass der KRH Standort Lehrte bisher nicht geschlossen wurde und die für den Aufbau eines RGZ gemäß Feststellungsbescheid vom 04.07.2024 dafür erforderliche Verlagerung der Leistungen der Inneren Medizin an das Krankenhaus in Großburgwedel durch den Krankenhausträger nicht erfolgt ist, hat dazu geführt, dass die Entwicklungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Die Schließung der Bereitschaftsdienstpraxis erfolgt vor dem Hintergrund rückläufiger Nutzerzahlen, der erfolgreichen Einführung telemedizinischer Angebote unter der Rufnummer 116 117 sowie gut erreichbarer Bereitschaftsdienstpraxen in Hannover und Großburgwedel. Die KVN weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger in Lehrte damit weiterhin einen kürzeren Weg zu einer Bereitschaftsdienstpraxis haben als in anderen Teilen Niedersachsens.

 

3. Seit wann lag dem zuständigen Ministerium gegebenenfalls Kenntnis über die geplante Schließung der Bereitschaftspraxis vor, und warum wurden Öffentlichkeit und Landtag nicht früher über diese Änderung informiert?

Antwort: Die Schließung liegt in der Zuständigkeit der KVN, das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wurde hierüber nicht vorab informiert.

 

 

 

Die Kleine Anfrage finden Sie auch im NILAS (Niedersächsische Landtagsdokumentationssystem).