Heike Koehler

Wie treibt die Landesregierung den Insektenschutz voran?

Kleine Anfrage - Drucksache 19/7114

Anfrage der Abgeordneten Heike Koehler (CDU), eingegangen am 31.03.2025 - Drs. 19/6931, an die Staatskanzlei übersandt am 01.04.2025 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 28.04.2025

Vorbemerkung der Abgeordneten

In Niedersachsen sowie in ganz Deutschland findet unterschiedlichen Presseberichten zufolge ein erhebliches Insektensterben statt. (https://www.haz.de/der-norden/insekten-sterben-in-niedersachsen-in-grosser-zahl-IXEHM7PH7VE37EQ BM3POLDBKAU.html)

Vorbemerkung der Landesregierung

„Mehr als 75 % der Biomasse der Fluginsekten ist innerhalb von 27 Jahren in Naturschutzgebieten Deutschlands verschwunden“, so lautete eine der Kernaussagen der Ergebnisse des Entomologischen Vereins Krefeld aus dem Jahr 2017. Diese als „Krefelder Studie“ (https://doi.org/10.1371/journal.pone.0185809) bekannt gewordene Untersuchung kam zudem zu dem Schluss, dass die Biomasse fliegender Insekten in Deutschland zwischen 1989 und 2016 an 63 Standorten um insgesamt rund 75 % abgenommen hat. Nach dessen Veröffentlichung bekam das Thema „Insektensterben“ umfangreiche Aufmerksamkeit auch innerhalb der breiten Öffentlichkeit. Sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung als auch in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung verdichtete sich der Verdacht, dass für die festgestellten Rückgänge der Verlust und die Veränderungen wichtiger Lebensräume durch die Landnutzung die wichtigste Ursache darstellen. So führt beispielsweise die intensive Düngung zu einem Rückgang der Pflanzenvielfalt und infolgedessen auch zu einem Rückgang der Insektenvielfalt. Neben dem Verlust von Lebensräumen spielt deren Zerschneidung und die damit verbundene Isolierung von Populationen eine gewichtige Rolle. Zunehmend auftretende Lichtemissionen im Umfeld menschlicher Siedlungen, ein nach wie vor zu hoher Flächenverbrauch, aber auch Nährstoffeinträge aus der Luft sowie naturfern gestaltete Gärten dürften sich auf die Entwicklung von Insektenbeständen negativ auswirken. Neben der Etablierung umfassender Monitoringsysteme stellt die zeitnahe Durchführung von Maßnahmen ein wesentliches Handlungsfeld dar. Aufgrund der alarmierenden Untersuchungen erscheint zudem eine zeitnahe Durchführung von Maßnahmen zur Stützung der Insektenfauna kurzfristig notwendig. Das „Aktionsprogramm Insektenvielfalt Niedersachsens“ stellt dabei die Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen durch Landesbehörden und Kommunen nicht zuletzt auch aufgrund ihrer Vorbildfunktion dar.

1. Welche besonders gefährdeten Insektenarten stehen im Fokus etwaiger Schutzbemühungen des NLWKN und/oder anderer zuständiger Landesbehörden?

Antwort: Schon mit der niedersächsischen Strategie zum Arten- und Biotopschutz wurden Prioritätenlisten der Arten und Lebensraum-/Biotoptypen vorgelegt, in der Wirbellosenarten mit vorrangigem bzw. dringendem Handlungsbedarf für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen genannt sind (NLWKN 2011, www.nlwkn.niedersachsen.de/download/142294). Die Liste der Wirbellosenarten mit höchster Priorität umfasst Wirbellosenarten der Anhänge II bzw. IV der FFH-Richtlinie mit besonderer Verantwortung Niedersachsens für den Bestand in Deutschland (Arealgrenze, Vorkommen in der Atlantischen Biogeographischen Region) und ungünstigem bis schlechten Erhaltungszustand bei anhaltend starker Gefährdung (gemäß Roter Liste Niedersachsen „Vom Aussterben bedroht“ oder „Stark gefährdet“). Außerdem wurden die Arten danach ausgewählt, ob Maßnahmen der Naturschutzverwaltung landesweit vorrangig erforderlich, umsetzbar und Erfolg versprechend sind. Unter den Insekten sind Käferarten, wie z. B. der Veilchenblaue Wurzelhals-Schnellkäfer (Limoniscus violaceus), der Hirschkäfer (Lucanus cervus) oder auch der Große Eichenbock (Cerambyx cerdo); Schmetterlinge, wie z. B. der Große Feuerfalter (Lycaena dispar) und der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) sowie neun Libellenarten, u. a. die Sibirische Winterlibelle (Sympecma paedisca) oder auch die Grüne Mosaikjungfer (Aeshna viridis) dort gelistet. Die Liste der Wirbellosenarten mit Priorität umfasst Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie weitere Arten, bei denen Niedersachsen für den Bestand in Deutschland (Arealgrenze, Vorkommen in der Atlantischen Biogeographischen Region) eine besondere Verantwortung hat, die in Bezug auf die FFH-Arten überwiegend einen ungünstigen Erhaltungszustand aufweisen oder die derzeit nach den Roten Listen Niedersachsens „Stark gefährdet“ oder „Gefährdet“ sind. Aufgeführt sind in dieser Kategorie ebenfalls Insektenarten: vier Schmetterlingsarten, wie z. B. der Quendel-Ameisenbläuling (Maculinea arion), das Wald-Wiesenvögelchen (Coenonympha hero) sowie 15 Heuschreckenarten, wie z. B. die Gestreifte Zartschrecke (Leptophyes albivittata) oder die Rote Keulenschrecke (Gomphocerippus rufus).

2. Wie hat sich das „Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland“ vom August 2021 auf die niedersächsischen Insektenschutzbemühungen gegebenenfalls ausgewirkt?

Antwort: Der bereits 2020 ins Leben gerufene Niedersächsische Weg leistet einen substanziellen Beitrag zum besseren Verständnis der Ursachen des Insektenrückgangs und zur Beseitigung negativer Einflüsse durch die Etablierung und Umsetzung eines Biotopverbunds, über die Aktualisierung von Roten Listen, den Auf- und Ausbau eines landesweiten Insekten-Monitorings, die Umsetzung des „Aktionsprogramm Insektenvielfalt Niedersachsen“ (MU 2020) bis hin zur Umsetzung der PflanzenschutzmittelReduktionsstrategie in der Landwirtschaft. Im Zuge der Umsetzung der im Aktionsprogramm Insektenvielfalt aufgeführten Maßnahmen 2.5 (Erarbeitung eines Leitfadens zur insektengerechten Entwicklung und zur Förderung der Insektenvielfalt auf Offenlandflächen in Schutzgebieten im Eigentum der öffentlichen Hand) und 3.20 (Erarbeitung eines Leitfadens für insektengerechte Unterhaltung sowie Pflege und Entwicklung von Landschaftselementen in der Agrarlandschaft, wie heimische Gehölze und Hecken, Ackerrandstreifen und Wegraine sowie für Gräben) wurden fachliche Inhalte aus dem genannten Bundesgesetz in die fachlichen Empfehlungen der beiden Leitfäden aufgenommen. Der Leitfaden entsprechend 3.20 soll in Kürze erscheinen, der Leitfaden der Maßnahme 2.5 befindet sich noch in Bearbeitung.

3. Welche finanziellen Mittel sind insgesamt im Landeshaushalt 2025 für den Insektenschutz vorgesehen, und welche spezifischen Projekte und Empfänger sollen mit welchen Beträgen gefördert werden? Bitte unterscheiden zwischen landeseigenen, nationalen und EU-Förderprogrammen / -mitteln.

Antwort: Im Haushaltsplan für den Naturschutz stehen in 2025 folgende Mittel für den Insektenschutz zur Verfügung: Nationale Förderprogramme Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Im Kapitel 1520 sind in der TGr. 74 im Jahr 2025 17 Millionen Euro (10,2 Millionen Euro Bundesmittel [60 %] und 6,8 Millionen Landesmittel [40 %]) für Maßnahmen des Insektenschutzes eingeplant. Diese Mittel sollen im „Nicht-produktiven investiven Naturschutz“ bzw. im „Vertragsnaturschutz“ nach dem GAK-Rahmenplan verausgabt werden. Nicht-produktiver investiver Naturschutz: Die Maßnahme fördert die Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft. In Niedersachsen stehen der Erhalt und Schutz der biologischen Vielfalt im Vordergrund. Förderfähig sind u. a. investive Maßnahmen des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von

– Feuchtbiotopen wie Teiche, Tümpel und sonstige Kleingewässer,

– Hecken, Feldgehölzen, Uferbepflanzungen, Baumreihen,

– Kleinbiotopen der Agrarlandschaft wie Sölle oder Wallhecken,

– Trockenmauern,

– Halboffen- und Offenlandlebensräumen,

– Lebensstätten geschützter oder gefährdeter Arten der Agrarlandschaft.

Daneben ist der Grunderwerb und das Erstellen von Schutzkonzepten förderfähig. Empfänger der Zuwendungen sind:

– Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen,

– Betriebsinhaber als natürliche oder juristische Person oder Vereinigung natürlicher oder juristischer Personen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften, – andere Landbewirtschafter,

– Landwirte im Sinne des Artikels 3 Nr. 1 Verordnung (EU) Nr. 2021/2115, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit gemäß der Festlegung durch die Mitgliedstaaten im Einklang mit Artikel 4 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 ausüben,

– andere Begünstigte gemäß der Interventionsbeschreibung der Nummer 5.3 des GAP-Strategieplans, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen. Vertragsnaturschutz:

Die GAK-Mittel werden zur (anteiligen) Finanzierung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im jeweiligen Auszahlungsjahr genutzt (siehe EU-Förderprogramme). Das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) beteiligt sich mit ca. 49 000 Euro an dem Bundesprogramm für biologische Vielfalt „FINKA“. Das Projekt befasst sich mit der Förderung der Biodiversität von Insekten im Ackerbau durch Verzicht auf chemisch-synthetische Insektizide und Herbizide.

EU-Förderprogramme

ELER AUKM BIODIVERSITÄT (hier nur für den Bereich des MU) Die Förderung unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen, um einen Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften zu leisten. Im Rahmen der Förderung wird auf freiwilliger Basis die ökologische Leistung auf landwirtschaftlichen Flächen honoriert. Durch die Teilnahme an den Fördermaßnahmen soll eine Verbesserung der Biodiversität in der Landwirtschaft erreicht werden. Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten AUKM in der KLARA-Förderperiode 2023 bis 2027 dienen durch Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und (teilweise) Düngung grundsätzlich dem Insektenschutz. Empfänger der Zuwendungen sind Betriebsinhaberinnen und -inhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften, sowie andere Landbewirtschafterinnen und -bewirtschafter oder deren Zusammenschlüsse.

Für die vergleichbaren AUKM aus der vorherigen PFEIL-Förderperiode wurden im März 2025 folgende Zahlungen geleistet:

4. Inwiefern hat die aktuelle Landesregierung das im Jahr 2020 vom damaligen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz ins Leben gerufene „Aktionsprogramm Insektenvielfalt Niedersachsen“ gegebenenfalls weitergeführt? Wurde das Aktionsprogramm, wie damals angekündigt, fortgeschrieben? Wenn nicht, gibt es gegebenenfalls einen Zeitplan für eine mögliche Aktualisierung des Aktionsprogramms?

Antwort: Das MU begleitet federführend die Umsetzung des „Aktionsprogramm Insektenvielfalt Niedersachsen“ durch die beteiligten Akteure. Eine Fortschreibung erfolgt in enger Abstimmung mit den Mitgliedern der AG Insektenvielfalt Niedersachsen. Die nächste Sitzung der Ressorts ist für das 3. Quartal 2025 geplant. In diesem Rahmen sollen auch Aspekte der Fortschreibung weiter diskutiert werden. Um das Thema Insektenschutz noch breiter in der Öffentlichkeit zu verankern hat das Land Niedersachsen darüber hinaus schon im Jahr 2023 gemeinsam mit der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA) eine eintägige Veranstaltung „Forum Insektenvielfalt Niedersachsen“ durchgeführt, bei der sich die Akteure nicht nur innerhalb der Verwaltung, sondern mit Fachpersonen aus Wissenschaft, privaten Initiativen, Verbänden, den Ökologischen Stationen im Land und Artenspezialisten zum Schutz der Insektenvielfalt miteinander vernetzen konnten. Nach dieser erfolgreichen Veranstaltung ist wieder gemeinsam mit der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA) für 2026 ein Workshop „Insektenschutz für Städte/Kommunen“ vorgesehen.

5. Wird die Wirksamkeit des Aktionsprogramms überprüft, und gibt es regelmäßige Berichte zur Erfolgskontrolle? Wenn ja, wie erfolgt die Überprüfung, und welche Berichte werden erstellt?

Antwort: Die Erfolgskontrolle von Maßnahmen zur Förderung der Insektenvielfalt ist eines von mehreren Zielen der im Aufbau befindlichen sowie schon gestarteten landesweiten Insekten-Monitoringmodule („Zielerreichungs-Monitoring“). Darüber hinaus soll das Monitoring durch systematische, wiederholte und standardisierte Erfassung ausgewählter Insektengruppen grundsätzliche Daten zum Zustand und zur langfristigen Entwicklung dieser Gruppen generieren („Basis-Monitoring“). Diese Daten können wiederum mit Umweltfaktoren in Beziehung gesetzt werden, um so Rückschlüsse auf die Ursachen von Biodiversitätsänderungen ziehen zu können („Kausal-Monitoring“). Das Insekten-Monitoring mit seinen verschiedenen Bausteinen ist vorrangig als Langzeit-Monitoring angelegt und soll auf verschiedenen Betrachtungsebenen Daten für fachlich belastbare Trendanalysen liefern, aus denen auch Maßnahmenkonzepte abgeleitet, präzisiert und turnusgemäß fortgeschrieben werden können. Auf die Ausführungen zu den Fragen 8 und 9 der Drucksache 19/3405 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

6. Wie wird gegebenenfalls seitens der Landesregierung sichergestellt, dass die Insektenschutzmaßnahmen Landwirte nicht belasten?

Antwort: Als Bestandteil des sogenannten Insektenschutzpakets hatte der Bund durch eine Änderung der Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) ein Anwendungsverbot für Herbizide und bestimmte Insektizide in Naturschutzgebieten beschlossen, das im September 2021 in Kraft getreten ist. Um Einkommensverluste für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte auszugleichen, wird in Niedersachsen im Rahmen der GAK-Maßnahme „Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH - und der Vogelschutzrichtlinie“ ein „Erschwernisausgleich Pflanzenschutz“ an landwirtschaftliche Unternehmen gewährt. Dies schafft eine wichtige Voraussetzung für die Minderung den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile bei betroffenen Betrieben. Die Zuwendung beträgt für produktiv genutzte Ackerkulturen 382 Euro pro Hektar und für produktiv genutzte Dauerkulturen 1 527 Euro pro Hektar. Zunächst sah die Richtlinie vor, dass der Einkommensverlust aufgrund des in § 4 Abs. 1 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) festgelegten Verzichts, auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern oder gesetzlich geschützten Biotopen, die zugleich in Natura 2000-Gebieten liegen, ausgeglichen wurde. Der jetzige GAK-Rahmenplan für die Jahre 2024 bis 2027 sieht vor, dass die betreffenden Gebiete künftig nicht mehr innerhalb von Natura 2000-Gebieten liegen müssen.

7. Welche Maßnahmen wurden gegebenenfalls seit 2020 landesseitig angepasst oder ergänzt, um den aktuellen Herausforderungen im Insektenschutz besser gerecht zu werden?

Antwort: Anpassungen von Maßnahmen aus dem „Aktionsprogramm Insektenvielfalt Niedersachsen“ fanden bisher dahin gehend statt, dass Priorisierungen der Bearbeitung mit einzelnen Akteuren vereinbart wurden bzw. noch zu vereinbaren sind. Fachlich fundierte Anpassungen an die Herausforderungen im Insektenschutz ergeben sich insbesondere, wenn erste belastbare Ergebnisse aus den vorliegenden Monitoringdaten abgeleitet werden können (siehe Antwort auf Frage 8).

8. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg bisheriger Insektenschutzmaßnahmen?

Antwort: Grundsätzlich ist der bundesweite Rückgang der Insekten auch auf Niedersachsen übertragbar. Um eine valide und detaillierte Aussage zur spezifischen Entwicklung der Insektenbestände in Niedersachsen treffen zu können, bedarf es jedoch einer umfangreichen Datengrundlage sowie einer aktuellen Bewertung der Gefährdungssituation der in Niedersachsen vorkommenden Insektenarten. Letzteres ist Gegenstand der derzeitigen Aktualisierung bzw. Erstellung der Roten Listen im Rahmen des Niedersächsischen Weges. Erst ein Vergleich der aktuellen und vergangenen Gefährdungseinstufungen der Roten Listen ermöglicht eine fundierte und abgesicherte Aussage zur Entwicklung der jeweiligen Insektengruppe. Dass der Verlust an Biomasse und Artenzahlen bezüglich vieler Insektengruppen in bestimmten Lebensräumen gegenwärtig immer noch anhält, legen sowohl globale Metastudien (van Klink et al. 2023) als auch regionale Studien nahe (Weiss et al. 2024). Auch die seit dem Jahr 2022 bzw. 2024 gestarteten Insekten-Monitoringbausteine als Bestandteil des Niedersächsischen Wegs haben zum Ziel, die aktuelle und langfristige Entwicklung von Insektenbeständen zu ermitteln. Belastbare Aussagen sind jedoch erst nach Auswertung mehrjähriger Datenreihen möglich. Bezüglich des Heuschrecken-Monitorings in Niedersachsen ergibt sich zumindest aus dem Vergleich der Flächen des Grundprogramms in der Normallandschaft mit den erstmals im Jahr 2023 kartierten landeseigenen Naturschutzflächen (LNF), dass Artenzahl und Individuendichte auf den LNF signifikant höher waren. In der in Zusammenarbeit mit der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA) geplante Veranstaltung zum „Insektenschutz für Städte/Kommunen“ ist vorgesehen, bis dahin identifizierte „best practice“ Projekte vorzustellen als Beispiele für die erfolgreiche Umsetzung bisheriger Insektenschutzmaßnahmen vor Ort.

 

 

Die Kleine Anfrage finden Sie auch im NILAS (Niedersächsische Landtagsdokumentationssystem).