Heike Koehler

Aufklärung der laut Landesrechnungshof rechtswidrigen Förderpraxis des Umweltministeriums - Personalfragen im Zusammenhang mit dem Besserstellungsverbot

Kleine Anfrage - Drucksache 19/8052

Anfrage der Abgeordneten Heike Koehler (CDU), eingegangen am 08.07.2025 - Drs. 19/7719, an die Staatskanzlei übersandt am 11.07.2025

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 13.08.2025

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Zuge der Beantwortung der von der CDU-Fraktion im Landtag eingereichten Dringlichen Anfrage „Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?“ (Drs. 19/7536) seitens des Umweltministers Christian Meyer am 25. Juni 2025 im Landtag ergeben sich Nachfragen.

1. Dem Internetauftritt des Landesbüros für Naturschutz (LabüN) ist zu entnehmen, dass es anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie Ehrenamtlichen Beratung und Unterstützung in Rechtsfragen bietet.1 Wie viele der Mitarbeitenden im LabüN sind als Volljuristen und -juristinnen ausgebildet?

Antwort: Derzeit sind keine Mitarbeitenden als Volljuristinnen oder Volljuristen ausgebildet.

2. Wer nimmt die Verantwortung als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer des LabüN wahr, und wer trägt in der Geschäftsführung die Personalverantwortung für die angestellten Mitarbeitenden?

Antwort: Die Gesellschafterversammlung führt die Geschäfte des LabüN gemeinschaftlich. Der Vorsitz der Gesellschafterversammlung (geschäftsführender Gesellschafter) wechselt im jährlichen Turnus. Dem geschäftsführenden Gesellschafter obliegen die Aufgaben einer Geschäftsführung. Derzeitiger geschäftsführender Gesellschafter des LabüN ist der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Niedersachsen e. V. Die Personalverantwortung für die angestellten Mitarbeitenden trägt der jeweilige geschäftsführende Gesellschafter.

3. In welchem Umfang wurden den Mitarbeitenden des LabüN gegebenenfalls außertarifliche Zulagen oder übertarifliche Eingruppierungen seit dem Jahr 2015 gewährt? Es wird um Darstellung gebeten,

a) wie häufig und in welchen Zeiträumen entsprechende Zahlungen gegebenenfalls erfolgt sind,

b) welche formalen Qualifikationen die etwaigen Personen jeweils aufwiesen und

c) mit welcher Begründung die Abweichungen vom Tarifrecht gegebenenfalls erfolgten.

Antwort: Die Fragen zu 3 a) bis 3 c) werden wie folgt zusammen beantwortet: Es werden im Umweltministerium derzeit alle Beschäftigungsverhältnisse des LabüN seit dem Jahr 2015 dahingehend intensiv und vertieft geprüft, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Mitarbeitenden des LabüN angelehnt an den TV-L außertarifliche Zulagen oder übertarifliche Eingruppierungen seit dem Jahr 2015 gewährt wurden. Aufgrund der noch laufenden vertieften Prüfung kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine zusammenfassende Aussage zu Umfang, Zeiträumen, Formalqualifikationen und Begründungen für Abweichungen getroffen werden. Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass nach Abschluss der Prüfung die Beantwortung der Fragen zu 3 a) bis 3 c) in einer öffentlich zugänglichen Landtagsdrucksache einer Offenlegung der Personaldaten der Beschäftigten bedürfen könnte. Dies würde gemäß Artikel 24 Abs. 3 Niedersächsische Verfassung schutzwürdige Interessen Dritter verletzen. Um hier die Interessen der Beschäftigten mit dem Informationsinteresse des Landtags im Rahmen der gebotenen Abwägung zum Ausgleich zu bringen, bietet die Landesregierung an, diese Fragen im Rahmen einer Unterrichtung in einer vertraulichen Sitzung des zuständigen Fachausschusses im Oktober 2025 zu beantworten.

1 Vgl. u. a.: https://www.labuen.de/aufgaben/.

 

Die Kleine Anfrage finden Sie auch im NILAS (Niedersächsische Landtagsdokumentationssystem).